Rechtliches
Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV / DPA)
Version 0.9 – Rechtsentwurf · Gültig ab 20. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 20. August 2026
Status
Dieser Entwurf ist noch keine unterschriftsreife Rechtsberatung. Vor Veröffentlichung und Vertragseinsatz sind Unternehmensidentität, Anbieter-DPAs, Regionen, Übermittlungsmechanismen, TOMs, Löschfristen und Incident-Kontakte professionell zu prüfen.
1. Parteien und Rollen
Der Timelyo-Geschäftskunde ist Verantwortlicher für die von ihm kontrollierten Salon-Kunden-, Buchungs-, Mitarbeiter-, Marketing-, POS- und Inventardaten. Deine Informatik - Ajrulai Informatik ist Auftragsbearbeiter, soweit es diese Daten ausschliesslich zur Plattformbereitstellung bearbeitet. Verantwortliche Person ist Ajrulai Armen. Eigenständige Verantwortlichkeit kann für Vertragsabrechnung, Sicherheit und gesetzliche Pflichten bestehen.
2. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Bereitstellung der web-basierten Salonplattform. Bearbeitung dauert für die Vertragslaufzeit zuzüglich dokumentierter Rückgabe-, Lösch-, Backup- und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
3. Weisungen und Vertraulichkeit
Timelyo bearbeitet Daten nur nach dokumentierten Weisungen, Vertrag und zwingendem Recht. Personen mit Zugriff werden auf Vertraulichkeit verpflichtet und erhalten nur erforderliche Berechtigungen.
4. Technische und organisatorische Massnahmen
- Tenant-gebundene Datenzugriffe und Row-Level-Security
- rollen- und arbeitsbereichbasierte Berechtigungen
- TLS-Übertragung und serverseitige Geheimnisse
- Authententifizierung, Eingabevalidierung und idempotente kritische Abläufe
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse und Wiederherstellungsmechanismen
- Datenminimierung in AI-Kontexten sowie Abmelde-/Suppression-Prüfungen
Eine detaillierte, vertraglich belastbare TOM-Anlage ist vor Unterzeichnung zu ergänzen.
5. Unterauftragsbearbeiter
Der Kunde genehmigt die in der aktuellen Unterauftragsbearbeiterliste genannten Anbieter. Timelyo informiert vor wesentlichen Änderungen und ermöglicht einen begründeten Widerspruch nach den vertraglich festzulegenden Regeln.
6. Auslandübermittlungen
Timelyo stellt für Übermittlungen ausserhalb anerkannter Staaten angemessene Garantien sicher, insbesondere anerkannte Standarddatenschutzklauseln und erforderliche ergänzende Massnahmen. Konkrete Transfergrundlagen sind in der finalen Anbieterakte zu dokumentieren.
7. Unterstützung und Vorfälle
Timelyo unterstützt angemessen bei Betroffenenanfragen, Sicherheitsprüfungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldungen. Bestätigte Verletzungen des Schutzes von Kundendaten werden dem Kunden ohne unangemessene Verzögerung mit verfügbaren Informationen gemeldet. Verbindliche Kontakte und Eskalationsfristen sind vor Vertragsfreigabe einzusetzen.
8. Rückgabe, Löschung und Nachweise
Nach Vertragsende stellt Timelyo vereinbarte Exportmöglichkeiten bereit und löscht oder anonymisiert Daten nach dem final festzulegenden Löschkonzept, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Backups werden nach dem dokumentierten Zyklus überschrieben. Kunden können angemessene Nachweise verlangen; Audits müssen Sicherheit und andere Tenants schützen.